GModG ist in Kraft
Neue Systematik für den Heizungstausch und wesentliche Änderungen gegenüber dem GEG
Das GModG ist am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die zentralen Änderungen zum Heizungstausch sind damit seit dem 29.07.2026 in Kraft. Für SHK-Betriebe ist vor allem die Abkehr von der bisherigen Systematik der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht nach den §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) hin zu einem neuen Options- und Quotenmodell nach den §§ 42 bis 46 GModG von Bedeutung.
Inkrafttreten und Einordnung
Mit der heutigen Verkündung des GModG im Bundesgesetzblatt wird das Gebäudeenergierecht neu strukturiert. Die für den Heizungstausch besonders relevanten Regelungen nach Artikel 1 treten am Tag nach der Verkündung (29.07.2026) in Kraft. (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/VO.html)