KfW-Fördertopf für barrierearme Umbauten ist ausgeschöpft
SHK-Verbandsorganisation fordert deutlich höhere Fördermittel für 2027
Der KfW-Fördertopf für barrierearme Umbauten ist erneut ausgeschöpft. Das Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) war erst auf Forderung des Zentralverbandes SHK im April 2026 neu gestartet und die bereitgestellten 50 Mio. Euro waren bereits zum 30. Juli verplant. Bislang wurden rund 21.400 Anträge für etwa 26.800 Wohnungen bewilligt. Neue Anträge sind seit August nicht mehr möglich, bereits eingereichte Anträge werden jedoch weiterbearbeitet und bewilligte Zuschüsse bleiben bestehen. Ob es 2027 neue Fördermittel geben wird, ist offen. Als Alternative verweist die KfW auf den zinsgünstigen Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159).
„Die schnelle Ausschöpfung der Fördermittel zeigt: Der Bedarf an barrierearmen Bädern ist groß. Die bereitgestellten Mittel reichen nicht aus, um der Nachfrage gerecht zu werden. Mit vergleichsweise geringem öffentlichen Mitteleinsatz kann eine große Wirkung erzielt werden – Menschen erhalten die Möglichkeit, länger selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu leben“, sagt Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).
Gerade das Badezimmer ist ein zentraler Bereich beim altersgerechten Umbau von Wohnraum. Mit Maßnahmen wie bodengleichen Duschen oder angepassten Sanitärausstattungen können Barrieren reduziert und Sicherheit sowie Selbstständigkeit im Alltag verbessert werden. Die Förderung schafft dabei wichtige Anreize, notwendige Modernisierungen umzusetzen.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung gewinnt der altersgerechte Umbau von Wohnraum weiter an Bedeutung. Barrierearme Bäder leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Menschen ein möglichst langes selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und Angehörige sowie Pflegeeinrichtungen zu unterstützen. Möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben ist dabei nicht nur Wunsch der Menschen, dadurch werden auch die Pflegekassen entlastet.
Die SHK-Verbandsorganisation setzt sich deshalb dafür ein, das KfW-Programm 455-B im Jahr 2027 fortzuführen und besser auszustatten. Eine verlässliche Förderung schafft Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.